Fortbildung-FöR
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
3.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.