Fortbildung-FöR
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
1.
Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen im Sinne der Nr. 2 zur Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen.