LAPR
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
8.
1Die Antragstellung auf Gewährung einer Landarztprämie beim LGL ist ausschließlich elektronisch über den Formularserver Bayern (IT-DLZ) mittels des dort bereitgestellten Antragsformulars vorzunehmen. 2Die Authentifizierung und die Antragstellung haben innerhalb der Frist nach Nr. 4.2 zu erfolgen. 3Im Rahmen der Antragstellung werden zudem folgende Unterlagen benötigt:
- a)
- ein Arztregisterauszug der KVB und
- b)
- die zulassungsrechtliche Entscheidung über die vertragsärztliche Tätigkeit des Antragstellers oder die Gründung eines MVZ.