Inhalt

DaÜR-LSI
Text gilt ab: 01.01.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

3. Meldefrist, Meldewege, Kontaktstellen

1Die Meldung erfolgt unverzüglich per inhaltsverschlüsselter und signierter E-Mail an die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und an das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA). 2Liegt ein melderelevantes Ereignis ausschließlich zur Erfüllung präventiver Zwecke nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayEGovG vor, erfolgt die Meldung nur an das BLKA. 3Von allen Beteiligten werden eigene Funktionspostfächer für Meldungen eingerichtet. 4Sofern eine Meldung per inhaltsverschlüsselter und signierter E-Mail unmöglich ist, verständigen sich das LSI, die ZCB und das BLKA telefonisch über den Weg der Datenübermittlung. 5Bei besonders eilbedürftigen Fällen verständigt das LSI die ZCB und das BLKA vorab telefonisch über die Datenübermittlung. 6Die E-Mail-Adressen und Telefonnummern sind den jeweils anderen Beteiligten unter Angabe der jeweiligen Zuständigkeit mitzuteilen und entsprechend zu aktualisieren.