Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2024

12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2024 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 30. September 2019 treten die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Durchführung der Ausbildung der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Gewerbeaufsicht (ARGA) vom 16. Februar 2016 (AllMBl. S. 1466), außer Kraft.