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ABLPO II
Text gilt ab: 28.06.2005

Zu § 16 LPO II (Zulassung zur Prüfung):

Abs. 2:
Der Meldung zur Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung sind beizufügen:
1.
eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
2.
gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
3.
gegebenenfalls der Nachweis, dass der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
4.
eine Erklärung des Bewerbers, dass für ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung seiner Angelegenheiten bestellt ist.