Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2004

5. Ersatz durch andere Praktika

Anträge auf Anerkennung von gleichwertigen Praktika, die außerhalb Bayerns abgeleistet wurden, sind an das beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost eingerichtete Praktikumsamt zu richten. Der Meldung zur Prüfung ist in diesem Fall die Bestätigung dieses Praktikumsamts über die Gleichwertigkeit des Praktikums beizufügen. Im Ausland abgelegte Praktika können nur im Fall der Praktika nach Nr. 1.1.3 anerkannt werden.