Inhalt

Text gilt ab: 01.08.1997

8. Anerkennung des Praktikumberichts

Die Praktikumsbestätigung gemäß Anlage 1 und der Praktikumsbericht bzw. im Falle der Vorlage eines Ersatznachweises die Übungsleiterlizenz nebst Vereinsbestätigung zur Übungsleitertätigkeit gemäß Anlage 3 sind von den Praktikanten bei den für die Durchführung der Sportstudiengänge zuständigen universitären Einrichtungen zur Anerkennung vorzulegen.
Die anerkannte Praktikumsbestätigung bzw. – bei Vorlage eines Ersatznachweises – anerkannte Vereinsbestätigung ist der Meldung zum Zweiten Prüfungsabschnitt der Ersten Staatsprüfung beizufügen.