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Text gilt ab: 01.08.1997

7. Form des Praktikumnachweises

Für den Nachweis der Ableistung des Praktikums in einem Sportverein ist – sofern nicht nach Nr. 6 ein Ersatznachweis gemäß Anlage 3 geführt wird – der Vordruck Praktikumsbestätigung gemäß Anlage 1 zu verwenden. Er ist auf der Grundlage eines vom Praktikanten zu führenden Praktikumberichts nach vollständiger Ableistung des Praktikums im Umfang von 50 Stunden von der Vereinsleitung, der Abteilungsleitung oder der Geschäftsführung des Praktikumvereins zu unterschreiben und mit dem Vereinsstempel zu versehen. Form und Umfang des Praktikumberichts richten sich nach den Vorgaben, die von den für die Durchführung der Sportstudiengänge zuständigen Einrichtungen der Universitäten festgelegt werden.
Wird das Praktikum in zwei verschiedenen Praktikumsvereinen abgeleistet, so wird vom ersten der beiden Sportvereine auf der Grundlage des Praktikumteilberichts eine Bestätigung nach Anlage 2 über die im ersten Teilpraktikum bis dahin abgeleisteten Stunden ausgestellt; diese ist dem zweiten Verein vorzulegen, der nach Ableistung von insgesamt 50 Stunden und Vorlage des vollständigen Praktikumberichts die endgültige Praktikumsbestätigung nach Anlage 1 ausstellt.
Die Vordrucke gemäß Anlagen 1 bis 3 liegen bei den für die Durchführung der Sportstudiengänge zuständigen Einrichtungen der Universitäten auf.