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Text gilt ab: 01.08.1997

6. Ersatz des Praktikums in einem Sportverein

Der Nachweis des Praktikums in einem Sportverein nach Nr. 3 kann durch die Vorlage einer gültigen Übungsleiterlizenz A (= Allgemein) oder F (= Fach-Übungsleiterlizenz) bzw. der weiterführenden Trainerlizenz eines dem Deutschen Sportbund (DSB) angehörenden Sportverbands ersetzt werden, sofern ein Sportverein dem Lizenzinhaber eine Übungsleiter-/Trainertätigkeit im Umfang von mindestens 50 Stunden bestätigt (vgl. Anlage 3).