Inhalt

Text gilt ab: 01.08.1997

3. Ableistung des Praktikums

Das Praktikum in einem Sportverein umfasst 50 Stunden von je 45 Minuten Dauer und ist – möglichst innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten – in einem dem Deutschen Sportbund (DSB) angeschlossenen Turn- und Sportverein abzuleisten; sozialpädagogische Einrichtungen kommen hierfür nicht in Betracht.
Die Vereine sind aufgerufen, die Praktikanten mit den verschiedenen Bereichen des Vereinslebens vertraut zu machen. Nach Möglichkeit sollte ihnen nach einer Phase der Hospitation (Beobachten des Übungsbetriebs) Gelegenheit zur selbständigen Leitung von Teilen der Übungsstunden oder ganzer Übungseinheiten unter Aufsicht qualifizierter Übungsleiter gegeben werden. Ein Teil des Praktikums – jedoch nicht mehr als etwa 5 Stunden – soll nach Möglichkeit auch dazu verwandt werden, Praktikanten Einblick in die Struktur, die Organisation und die Verwaltung eines Sportvereins zu geben (z.B. Teilnahme an einer Vorstandssitzung, Mitarbeit bei der Vorbereitung einer Vereinsveranstaltung, ggf. Tätigkeit in der Geschäftsstelle). Wird ein Teil des Sportvereinpraktikums im Rahmen einer zeitlich umfangreicheren Vereinsmaßnahme abgeleistet (z.B. Vorbereitung und/oder Durchführung eines Sportfests, einer Sportfreizeit, eines Feriensportcamps, eines Trainingslagers oder einer in Kooperation mit einem Sportverein durchgeführten Veranstaltung im allgemeinen Hochschulsport), so können hiervon bis zu 20 Stunden auf das Praktikum angerechnet werden.
Nach den Maßgaben der Nr. 7 kann das Praktikum auch in zwei verschiedenen Sportvereinen abgeleistet werden (z.B. erstes Teilpraktikum im Verein am Hochschulort während des Semesters, zweites Teilpraktikum im Verein am Heimatort während der vorlesungsfreien Zeit).