Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019

2. Aufgaben und Ziele der Praktika

1In den Praktika soll einerseits frühzeitig in die Schulpraxis der Grundschule und der Mittelschule und in die Fachpraxis der einzelnen Unterrichtsfächer eingeführt werden und andererseits auch ein gründlicher Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule gewonnen werden. 2Die Schulart, an der die Praktika abgeleistet werden, richtet sich nach dem von den Studierenden angestrebten Lehramt. 3Dabei sollen die Studierenden einen möglichst weitgehenden Überblick über die Aufgaben des Lehrerinnen- und Lehrerberufs in der dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schulart erhalten. 4Insbesondere sind in den Schulpraktika nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung eigene Unterrichtsplanungen zu betreiben und mehrere Unterrichtsversuche durchzuführen. 5Im Einzelnen gelten für die Aufgaben und Studienziele die Bestimmungen des § 34 Abs. 1 LPO I. 6Die Praktika sollen den Studierenden auch Einsichten darüber vermitteln, ob sie für den angestrebten Beruf geeignet sind. 7Gespräche mit der Praktikumslehrkraft leiten zur Reflexion über die Eignung und Neigung für den Lehrerinnen- und Lehrerberuf an und geben Beratung in dieser Frage.