Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019

1. Arten der Praktika

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180), die zuletzt durch Verordnung vom 9. September 2013 (GVBl. S. 589) geändert worden ist, hat jede Bewerberin und jeder Bewerber für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen folgende Praktika abzuleisten:
a)
ein Betriebspraktikum,
b)
ein Orientierungspraktikum,
c)
ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum,
d)
ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum, das sich auf die von ihr oder ihm gewählten Fächer (und nicht auf ein die Erweiterung des Studiums begründendes Fach) bezieht,
e)
ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule nach Maßgabe des § 36 Abs. 1 Nr. 1 LPO I
oder
ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 Nr. 3 LPO I.