Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2017

8. 

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2017 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. August 2017 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Hilfsmittel für Zwischen- und Qualifikationsprüfungen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene nach der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen vom 1. März 2012 (AllMBl. S. 198) außer Kraft.