Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2009

4. Inkrafttreten:

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten die Gemeinsame Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen und des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 1. August 2005 (FMBl S. 157, StAnz Nr. 31) und das nicht veröffentlichte Rundschreiben des Staatsministeriums der Finanzen vom 4. Januar 2006, Az.: 25 - P 2113 - 032 - 51 265/05, außer Kraft.