Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1979

Nr. 6
Zuständigkeit

Bewilligungs- und Abrechnungsstellen sind
a)
für die Beamten in Ausbildung im Flurbereinigungsdienst die Flurbereinigungsdirektionen
b)
für die übrigen Beamten in Ausbildung das Staatsinstitut für die Fortbildung der landwirtschaftlichen Lehr- und Beratungskräfte.