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VV-BayRKG
Text gilt ab: 01.04.2020

12.   Nebenkosten

12.1  

1Nebenkosten sind Auslagen, die ursächlich und unmittelbar mit der Erledigung des Dienstgeschäfts zusammenhängen und notwendig sind, um das Dienstgeschäft überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. 2Wegen des Nachweises vergleiche Nr. 3.5.1 Satz 4 und 5.

12.2  

Als erstattungsfähige Nebenkosten kommen unter anderem in Betracht:
Kosten der Gepäckversendung (ab 15 kg Handgepäck), Gepäckaufbewahrung und Gepäckversicherung
Reservierungskosten für Hotelzimmer, Kurtaxe
Eintrittsgeld für dienstlich angeordnete Teilnahme an Veranstaltungen (zum Beispiel Ausstellungen, Messen, Tagungen, Versammlungen)
dienstlich veranlasste Telekommunikationskosten
bei Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen und privateigenen Kraftfahrzeugen aus triftigen Gründen: Parkgebühren, Garagenmiete, Kosten für Fähren und Mauten
bei Auslandsdienstreisen: erforderliche Untersuchungen (zum Beispiel Tropentauglichkeitsuntersuchung), ärztliche Zeugnisse, Grenzübertritts- und Zollpapiere, Visa, notwendige Impfungen sowie Auslandseinsatzentgelte bei Kreditkarten für erstattungsfähige Reisekosten,
bei Menschen mit Behinderung: Fahrkosten und nachgewiesene notwendige Auslagen für Verpflegung und Unterkunft für eine Begleitperson, wenn ohne diese das Dienstgeschäft nicht durchführbar wäre, höchstens bis zu den den Dienstreisenden zustehenden Beträgen.

12.3  

Nicht erstattet werden können unter anderem:
Reiseausstattung (zum Beispiel Koffer, Taschen)
Tageszeitungen, Trinkgelder, Geschenke
Unterkunftsverzeichnisse, Stadtpläne, Landkarten
Kursverluste beim Verkauf ausländischer Zahlungsmittel
Reiseversicherungen (zum Beispiel Reiseunfallversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Flugunfallversicherungen, Auslandskrankenversicherung)
Ersatzbeschaffung, Reparatur oder Reinigung mitgeführter Kleidungs- und Reiseausstattungsstücke
Auslagen für Kreditkarten, Bankspesen (vergleiche Ausnahme hierzu bei Nr. 12.2 bei Auslandsdienstreisen)
Arzt- und Arzneimittelkosten
Buß- und Verwarnungsgelder.