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Text gilt ab: 15.07.2021
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2030.8.5-J

Gewährung von Vorschüssen an Gerichtsvollzieher in besonderen Fällen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 26. Februar 1990, Az. 2105 - VI - 1553/89

(JMBl. S. 25)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Gewährung von Vorschüssen an Gerichtsvollzieher in besonderen Fällen vom 26. Februar 1990 (JMBl. S. 25), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 507) geändert worden ist

Gemäß § 6 Abs. 2 der Bayerischen Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Bayerische Vorschussrichtlinien – BayVR) vom 19. Oktober 1994 (FMBl S. 346, StAnz Nr. 43) wird mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen Folgendes bestimmt: