Text gilt ab: 01.08.2019

9. Inkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Juli 2019 treten die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen vom 10. Mai 1994 (KWMBl. I S. 136), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. Februar 2012 (KWMBl. S. 129), sowie die hierzu ergangenen Schreiben außer Kraft.