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Text gilt ab: 01.08.2019

7. Häufung von Ermäßigungen, Anrechnungen und Freistellungen

1Die Ermäßigungen wegen Schwerbehinderung (Nr. 2.1) und wegen Alters (Nrn. 2.2 und 2.3) werden neben Anrechnungsstunden (Nr. 3 bzw. 4 oder 5) sowie neben Freistellungen (Nr. 6) gewährt. 2Die Häufung von Anrechnungsstunden ist zulässig, soweit die betreffenden Funktionen nebeneinander ausgeübt werden dürfen. 3Unabhängig von Funktion und Arbeitszeit darf die Summe von Ermäßigungen, Anrechnungsstunden und Freistellungen in keinem Bereich zu einer geringeren Unterrichtsverpflichtung als vier Wochenstunden führen, sofern nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine weitergehende Freistellung zu erfolgen hat.