Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019

5. Anrechnungsstunden an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Förderlehrern

5.1 Anrechnungsstunden für die Leitung

1Der Leiterin bzw. den Leitern der Abt. I und II des Staatsinstituts werden Anrechnungsstunden in folgendem Umfang gewährt:
Anzahl der Studierenden
Anrechnungsstunden
bis 100 Studierende
12
101 bis 130 Studierende
14
131 bis 160 Studierende
16
2Ein Teil der Anrechnungsstunden ist entsprechend der gemäß Geschäftsverteilungsplan festgelegten Aufgaben auf die Stellvertreterin/den Stellvertreter zu übertragen. 3Die Summe von Ermäßigungen und Anrechnungen darf bei der Leiterin/dem Leiter jedoch nicht zu einer geringeren Unterrichtsverpflichtung als vier Unterrichtsstunden führen.

5.2 Weitere Anrechnungsstunden

Tätigkeit
Anrechnungsstunden
Betreuung der Praktika
1
Betreuung der Lehrer- und Studierendenbibliothek
1
Betreuung der Lehrmittel
1

5.3 Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben

1Für besondere Aufgaben werden folgende Anrechnungsstunden gewährt:
Anzahl der Studierenden
Anrechnungsstunden
bis 100 Studierende
4
101 bis 130 Studierende
5
131 bis 160 Studierende
6
2Die Verteilung obliegt der Leiterin/dem Leiter. 3Diese Stunden können zur Aufstockung der unter Nr. 5.2 genannten Aufgaben sowie für die Übertragung sonstiger besonderer Aufgaben verwendet werden. 3Über die Verwendung dieser Poolstunden soll jährlich neu entschieden werden.