Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019

4. Anrechnungsstunden

4.1 Anrechnungsstunden für Ausbildung/Seminar

Anrechnungsstunden
Seminarleitung
17 Wochenstunden*
Betreuung von Förderlehreranwärtern in der 2. Ausbildungsphase
1 Wochenstunde
Betreuung von Studierenden in der 1. Ausbildungsphase
1 Wochenstunde

4.2

Neben den in dieser Bekanntmachung festgelegten Anrechnungen können durch das Staatsministerium im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten weitere Anrechnungen vergeben werden, z. B. für Systembetreuerinnen und Systembetreuer.

* [Amtl. Anm.:] Die Verwaltungsstunden nach Nr. 6.3 der Anlage der UPZV entfallen.