Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019

2. Teilzeitbeschäftigung

1Anträge auf Teilzeitbeschäftigung müssen auf (volle) Wochenstunden bezogen sein. 2Danach bemisst sich auch die anteilige Besoldung. 3Die Verwaltungsstunden werden entsprechend gekürzt. 4Bruchteile werden auf Viertelstunden auf- oder abgerundet.