Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019

5. Inkrafttreten / Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2019 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen vom 13. Juli 1987 (KWMBl. S. 170), zuletzt geändert durch Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. Februar 2012 (KWMBl. S. 129), tritt mit Ablauf des 31. Juli 2019 außer Kraft.