Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2018

4. Inkrafttreten/Außerkrafttreten

1Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2018 in Kraft. 2Gleichzeitig treten die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an beruflichen Schulen vom 12. Juli 1985 (KWMBl. I S. 102), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. August 2004 (KWMBl. I S. 306) geändert wurde, sowie die zu dessen Ausführung ergangenen Schreiben außer Kraft.