Inhalt

Text gilt ab: 26.09.2019

8. Personalvertretungen

8.1 

Der Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz hat, soweit es zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist, jederzeit das Recht auf Auskunft und Information in sämtlichen die Fernadministration betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die damit verbundenen Fragen, die sich aus der Protokollierung, Auswertung und Durchführung von Kontrollen sowie der Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit ergeben.

8.2 

Im Übrigen werden dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz Auswertungen zur Verfügung gestellt, soweit dies für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist.