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Text gilt ab: 26.09.2019

6. Protokollierung

6.1 

Bei der Protokollierung werden die Standard-Einstellungen wie vom Software-Hersteller empfohlen verwendet.
Dabei werden nur Informationen über Verbindungsauf- und -abbau, den jeweiligen Zeitpunkt, Zustimmung des Beschäftigten, Fernadministrations-Server, Ziel-APC und Dateitransfer protokolliert.

6.2 

Eine Protokollierung von Aktionen und Arbeitsabläufen des Beschäftigten erfolgt innerhalb der Fernadministrationssoftware nicht.

6.3 

Die Protokolldateien der Fernadministrationssoftware sind zentral und vor unberechtigtem Zugriff geschützt zu speichern. Eine automatisierte Löschung erfolgt nach Ablauf von 90 Tagen.
In den Fällen nach Nr. 4.2 werden auf Anordnung des für die Sicherheit des Justiznetzes zuständigen Beschäftigten (sog. Ressort-CERT) die protokollierten Daten vor der automatisierten Löschung gesichert.

6.4 

Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zur Datenschutzkontrolle, zur Verfolgung von Missbrauch und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Systeme verwendet werden.