Inhalt

Text gilt ab: 26.09.2019

1. Allgemeines

1.1 

Zur Sicherstellung des lT-Betriebs und der IT-Betreuung von Arbeitsplatz-PC (= APC) und Anwendungen ist der Einsatz von Fernadministrationssoftware notwendig. Fernadministrationssoftware wird verwendet, um Servicearbeiten über das Netz auf einem entfernten Rechner durchzuführen.
Der Einsatz der Fernadministrationssoftware ist in den bayerischen Justizvollzugseinrichtungen für drei Bereiche vorgesehen:
a)
Unterstützung von Beschäftigten und Fehlerbehebung,
b)
Software-Installation und -Update sowie
c)
Aufklärung von Missbrauchsverdacht und Gefahrenabwehr.

1.2 

Über die Fernadministrationssoftware wird keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten durchgeführt.