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BUBek-Pol/VS
Text gilt ab: 31.05.2018

14.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 31. Mai 2018 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 30. Mai 2024 außer Kraft. 3Soweit hierin keine besonderen Regelungen getroffen wurden, finden die Abschnitte 3 und 5 der VV-BeamtR unmittelbar Anwendung. 4Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Dienstliche Beurteilung, Leistungsfeststellungen nach Art. 30 und Art. 66 BayBesG in Verbindung mit Art. 62 LlbG für die Beamten und Beamtinnen der bayerischen Polizei und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz vom 8. April 2011 (AllMBl. S. 129), die durch Bekanntmachung vom 10. April 2012 (AllMBl. S. 256) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 30. Mai 2018 außer Kraft.