Inhalt

BUBek-Pol/VS
Text gilt ab: 31.05.2018
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.05.2024

1. Beurteilungsformblätter

1Für die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamtes für Verfassungsschutz in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 16 ohne Amtszulage sind die als Anlagen 1 und 2 beigefügten Formblätter „Beurteilungsbogen Polizei und Verfassungsschutz“ oder „Einschätzung während der Probezeit“ zu verwenden. 2Nach der Unterschrift des Beurteilers oder der Beurteilerin ist jeweils ein Abschnitt „Beteiligte“ enthalten, um an dieser Stelle eine gegebenenfalls erfolgte Beteiligung weiterer Zwischenvorgesetzter neben dem oder der unmittelbaren Vorgesetzten zum Ausdruck zu bringen. 3Beurteilungen können mit Unterstützung der EDV erstellt werden. 4Sie müssen inhaltlich dem Muster der beigefügten Anlagen 1 und 2 entsprechen.