Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2012
Fassung: 08.06.1977
1. Grundzüge der Organisation

§ 1 Rechtsstellung und Bezeichnung

Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Freistaates Bayern. Sie führt die Bezeichnung „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“.

§ 2 Angehörige der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege

(1)
Der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege gehören an:
1.
die hauptamtlichen Lehrpersonen,
2.
die Studierenden und
3.
das Verwaltungspersonal.
(2)
Die hauptamtlichen Lehrpersonen und die Studierenden müssen einem Fachbereich angehören.