Text gilt ab: 01.03.2001

2030.10-F

Führung der Geschäfte der Bayerischen Beamtenfachhochschule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 23. Februar 2001, Az. PE - P 1400/7 - 21/23 - 59 899/2000

(FMBl. S. 164)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Führung der Geschäfte der Bayerischen Beamtenfachhochschule vom 23. Februar 2001 (FMBl. S. 164)

2030.10-F
Auf Grund des Art. 27 BayBFHG erlässt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Wissenschaft, Forschung und Kunst und für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen folgende Bekanntmachung:
Diese Bekanntmachung regelt die Führung der Geschäfte an der Bayerischen Beamtenfachhochschule, sofern nicht im Einvernehmen mit den nach Art. 2 Abs. 2 BayBFHG zuständigen Staatsministerien besondere Anordnungen ergehen.