Inhalt

VV-Mu-KommHV-Doppik
Text gilt ab: 01.04.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.03.2025

2. 

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2020 in Kraft. 2Sie ist erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2021 anzuwenden. 3Sie tritt mit Ablauf des 30. März 2025 außer Kraft.