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Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2020.6-I

Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 3. Dezember 2018, Az. B3-1440-4-53

(AllMBl. S. 1231)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 3. Dezember 2018 (AllMBl. S. 1231), die durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 928) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern fördert neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte und gewährt hierzu nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Nr. 14 der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO) Zuwendungen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.