Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7. Schlussbestimmungen

7.1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

7.2 Übergangsregelung

Für Kooperationsprojekte, für die vor dem 31. Dezember 2021 Zuwendungen beantragt wurden oder für die eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt wurde, gilt diese Richtlinie in der bis zum 30. Dezember 2021 geltenden Fassung.