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2020.1-I

Verzeichnis der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Juli 2021

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 11. August 2021, Az. B3-1402-10-1

(BayMBl. Nr. 598)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über das Verzeichnis der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Juli 2021 vom 11. August 2021 (BayMBl. Nr. 598)

1. 

1Das nachfolgende Verzeichnis tritt an die Stelle des Verzeichnisses der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Januar 2018 (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21. März 2018, AllMBl. S. 209). 2Es führt die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete im Einzelnen auf, gegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen. 3Es berücksichtigt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kommunalgliederungsgesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 342).

2. 

Nach dem Stand am 1. Juli 2021 gibt es in Bayern
71
Landkreise
2 056
Gemeinden
davon
25
kreisfreie Gemeinden
29
Große Kreisstädte
982
Mitgliedsgemeinden in
311
Verwaltungsgemeinschaften
174
gemeindefreie Gebiete.

3. 

Die Abkürzungen und das Symbol nach dem Namen haben folgende Bedeutung:
GKSt
=
Große Kreisstadt
St
=
Stadt
M
=
Markt
*
=
Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft.

Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor