WE-Meldungen
Text gilt ab: 01.07.2016
3.
Die Meldung soll
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- Ort und Zeit des Ereignisses,
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- eine kurze Schilderung des wesentlichen Sachverhalts,
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- Ursache und Ausmaß des Ereignisses,
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- sofern erforderlich: die (Kurz)Personalien der Verursacher und Geschädigten (siehe Nr. 5),
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- Angaben über eingeleitete Maßnahmen (außer Routinemaßnahmen),
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- Angaben über ggf. bereits erfolgte Verständigungen zuständiger Sicherheits- und Verwaltungsbehörden und
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- einen Hinweis enthalten, ob der Sachverhalt pressefrei ist oder ob keine oder welche Beschränkung hinsichtlich der Presseverwertbarkeit gegeben ist.