Inhalt

Text gilt ab: 15.03.2017

7.   Inkrafttreten, Laufzeit, Außerkrafttreten

7.1  

Diese Dienstvereinbarung tritt am 15. März 2017 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall werden unverzüglich Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung aufgenommen.

7.2  

Nach Außerkrafttreten der Dienstvereinbarung wegen Kündigung gelten ihre Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung weiter.

7.3  

Die Dienstvereinbarung vom 20. September 2007 (JMBl. S. 132, Az. 1518 E - VI - 9277/2003) tritt mit Ablauf des 14. März 2017 außer Kraft.