Inhalt

Text gilt ab: 15.03.2017

1.   Gegenstand und Geltungsbereich

1.1  

Die Dienstvereinbarung bezieht sich auf die Einführung und Anwendung sowie auf erhebliche Änderungen eines zentral betriebenen integrierten Zeitmanagementsystems zur Zeiterfassung und Zutrittskontrolle im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie dem Justizvollzug im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

1.2  

Der Betrieb des integrierten Zeitmanagementsystems zur Zeiterfassung und Zutrittskontrolle erfolgt auf einer zentralen Serverumgebung. Das Betriebsumfeld sowie die Zugriffsrechte werden in der offiziellen Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) erläutert. Bei Änderungen bzw. Aktualisierungen der offiziellen Verfahrensbeschreibung werden die Hauptpersonalvertretungen informiert.

1.3  

Bestehende Dienstvereinbarungen zur gleitenden Arbeitszeit bleiben unberührt.