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Text gilt ab: 17.10.2016
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2003.4-J

Rahmendienstvereinbarung über den Einsatz des Integrierten Haushalts- und Kassenverfahrens zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 17. Oktober 2016, Az. B4 - 5122 - VI - 7075/2016

(JMBl. S. 119)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Rahmendienstvereinbarung über den Einsatz des Integrierten Haushalts- und Kassenverfahrens zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz vom 17. Oktober 2016 (JMBl. S. 119)

Der Freistaat Bayern setzt im Bereich der Haushaltsaufstellung und -bewirtschaftung die zentrale Basiskomponente „Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren (IHV)“ ein. Das Programm fasst alle im Haushaltskreislauf anfallenden Tätigkeiten unter einem Dach zusammen.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und der Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Hauptpersonalrat) schließen gemäß Art. 73 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 Nr. 1 und Art. 76 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BayPVG nach Anhörung der Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen folgende Rahmendienstvereinbarung: