Inhalt

Text gilt ab: 11.11.2010

8. Informationsrechte des Hauptpersonalrats

8.1 

Der Hauptpersonalrat hat das Recht auf Auskunft und Information in allen den Einsatz des Prüftools „HR-easy-audit “ und die hinterlegten Prüfpflichten betreffenden Fragen, soweit es zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist.

8.2 

Der Hauptpersonalrat ist bei grundsätzlichen Veränderungen der Prüfpflichten rechtzeitig und umfassend zu informieren.

8.3 

Der Hauptpersonalrat wird auf Anfrage jederzeit über die Planung bzw. den aktuellen Stand der Prüfungsmechanismen umfassend informiert.