Inhalt

Text gilt ab: 11.11.2010

7. Auswertung der Prüfergebnisse

7.1 

Zur Optimierung der Prüfpflichten und zur Steigerung der Effizienz der Prüfung dürfen die Daten aus dem Prüftool „HR-easy-audit “ ausgewertet werden.

7.2 

Die Auswertungen erfolgen anonymisiert, so dass weder Rückschlüsse auf den Prüfer noch auf die Person oder die Arbeitsqualität des einzelnen Bearbeiters (= Änderer) möglich sind.

7.3 

Die Auswertungen werden von der Abteilung 1T des Landesamts für Finanzen ausschließlich auf Anforderung der Personal verwaltenden Stelle nach der Beauftragung über die Leitstelle Personalwirtschaft erstellt.

7.4 

Die Auswertungen werden den Personal verwaltenden Stellen für ihren Bereich von der Leitstelle Personalwirtschaft des Landesamts für Finanzen als Information zur Verfügung gestellt.

7.5 

Die entsprechenden Personalvertretungen sind über erstellte Auswertungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu informieren.

7.6 

Auf Wunsch sind ihnen die Auswertungen zuzuleiten.