Inhalt

Text gilt ab: 11.11.2010

5. Verwaltung der Anwenderdaten

5.1 

Die Berechtigungen werden im Prüftool „HR-easy-audit “ nach der schriftlichen Vorgabe der Personal verwaltenden Stelle durch das Landesamt für Finanzen in der Abteilung 1T eingestellt bzw. angepasst. Die fachliche Verwaltung der Berechtigungen liegt ausschließlich bei der Personal verwaltenden Stelle. Diese informiert die entsprechende Personalvertretung über die Festlegung von Berechtigungen.

5.2 

Mit der technischen Verwaltung dieser vertraulichen Anwenderdaten ist nur ein auf das notwendige Mindestmaß beschränkter Personenkreis beim Landesamt für Finanzen in den Abteilungen 1L und 1T zu betrauen