Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2005

2. Verfahrenszweck

Die im Justizverwaltungsportal zusammengefassten DV-Programme unterstützen als organisatorisches Hilfsmittel die Mitarbeiter der Gerichts- und Justizverwaltung bei der Bearbeitung der anfallenden Aufgaben. Daneben dienen sie dem Erstellen statistischer Auswertungen für besondere Informationsaufgaben.