Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2005

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 

Die Dienstvereinbarung bezieht sich auf die Einführung und Anwendung sowie auf erhebliche Änderungen des Justizverwaltungsportals im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, soweit darin personenbezogene Daten erfasst, gespeichert und / oder verarbeitet werden.