Text gilt ab: 01.07.2005
3.
3.1
Die für die Erfassung, Speicherung und Auswertung zulässigen Personal- und Stellendaten sind in der jeweils gültigen Fassung der als Anlagen1 beigefügten Verfahrensbeschreibungen für DIAPERS.GX und RAS zur datenschutzrechtlichen Freigabe nach Art. 26 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) abschließend aufgeführt.
3.2
Die in dem Verfahren DIAPERS.GX gespeicherten Daten werden mit Daten aus anderen EDV-Verfahren nur verknüpft, wenn hierzu eine gesonderte Vereinbarung mit den Hauptpersonalvertretungen getroffen wurde.
1 [Amtl. Anm.:] Von der Veröffentlichung der Anlagen wurde abgesehen.