Inhalt

Text gilt ab: 18.10.2019

4. Gestaltung der Arbeitsplätze

4.1 

Für die Arbeit mit der eGov-Suite Bayern werden die Arbeitsplätze den gesicherten arbeitsmedizinischen und ergonomischen Erkenntnissen entsprechend ausgestattet. Die auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gestützten Rechtsverordnungen, insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), sowie die jeweils gültigen Vorschriften über die Arbeitsbedingungen an Bildschirmgeräten sind zu beachten.

4.2 

Die eGov-Suite Bayern erfüllt die Anforderungen der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BayBITV). Die behindertengerechte und barrierefreie Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze von Bediensteten mit Behinderung ist vollständig sicherzustellen.