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RBehS
Text gilt ab: 01.10.2004

Merkblatt zum Verhalten bei Verdacht auf eine „Amoklage“

1. Gefährdungsrisiko

Die Amoktaten von Bad Reichenhall, Freising und Erfurt haben gezeigt, dass Personen in psychischen Ausnahmesituationen bereit und in der Lage sind, mittels Waffen, Sprengmitteln, gefährlicher Werkzeuge oder sonstiger außergewöhnlicher Gewaltanwendung Personen ziellos oder systematisch zu töten, zu verletzen oder dies zumindest zu versuchen und dabei in fortgesetzter Absicht handeln oder dies versuchen.
Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob sich die Aggression gegen die Behörde als solche (z.B. Landratsamt als Genehmigungsbehörde in Bauangelegenheiten), gegen Beschäftigte direkt (z.B. ehemalige Vorgesetzte) oder sonstige Personen (Besucher) richtet.
Rechtzeitiges Erkennen derartiger Gefahren bzw. Lagen kann deshalb Leben retten oder vor schweren gesundheitlichen Schäden bewahren.

2. Erkennungsmerkmale/Verdachtsmomente

Bereits im Vorfeld einer Amoktat können Hinweise vorhanden sein, die bei rechtzeitiger Kenntnis die Tat verhindern oder ihre Auswirkung deutlich reduzieren können. Dies können z.B. sein:
Drohungen in der Vergangenheit
Auffälliges Verhalten von Personen (zielstrebiges Vorgehen)
Mitführen verdächtiger Gegenstände (Rucksack, Taschen usw.)
Verdächtige Kleidung (Springerstiefel, Tarnkleidung)
„Bewaffnung“
Ist die Tatausführung bereits begonnen oder beendet, können unter anderem folgende Anhaltspunkte auf eine „Amoktat“ hindeuten:
Auffällige Geräusche (Schüsse, Türenschlagen, Schreie, Hilferufe)
Verdächtige Gegenstände (Taschen, Patronenhülsen, Sprengvorrichtungen)
Antreffen bewaffneter Täter
Panikartiges Verhalten von Personen
Schockzustände bei Betroffenen
Auffinden verletzter oder getöteter Personen

3. Verhaltensempfehlungen/Schutzmaßnahmen

Jede Amoklage entwickelt eine eigene Dynamik, weshalb hier nur allgemeine Verhaltenshinweise gegeben werden können, die zum einen darauf zielen, die persönliche Verhaltenssicherheit zu erhöhen und zum anderen helfen sollen, durch allgemeine Verhaltensregeln den Schaden zu begrenzen und die schnellstmögliche Lagebewältigung zu gewährleisten.
Amoklagen stellen für die Betroffenen eine psychologische Extremsituation dar, die zu Schockzuständen und Handlungsunfähigkeit führen kann. Ist dies der Fall, ist zielgerichtetes Handeln kaum möglich. Es ist deshalb zu versuchen, die persönliche Verhaltenssicherheit schnellstmöglich wieder zu erlangen. Hierbei können die folgenden Hinweise hilfreich sein:
Schock und Desorientierung überwinden (z.B. andere fragen, ob sie das Gleiche wahrgenommen haben)
Genau wahrnehmen und bewusst die Situation deuten (z.B. bewusstes nochmaliges Hinhören und Überlegen, um sich auf das Ereignis zu konzentrieren)
Sich selbst Handlungsfähigkeit suggerieren (Selbstinstruktion)
Vorbild sein und dadurch andere beruhigen
Bei unvermeidbarem direktem Täterkontakt versuchen, mental die Oberhand zu gewinnen (möglichst furchtloses, energisches Auftreten, ggf. mit dem Namen ansprechen, nicht sofort auffordern die Waffe wegzulegen)
Unabhängig davon ist die Beachtung der folgenden allgemeinen Verhaltensregeln zentrale Zielsetzung:
Eigensicherungsmaßnahmen ergreifen, ohne sich durch falsch verstandenes Heldentum selbst in Gefahr zu bringen (Türen verschließen, aus dem Türbereich entfernen, Deckung suchen, lange bzw. gefährdete Fluchtwege meiden)
Den Polizeieinsatz so schnell wie möglich in Gang bringen (Polizeinotruf)
Die Polizei durch Sammeln und Weitergabe von Informationen unterstützen (Telefonverbindung aufrecht halten, bzw. Möglichkeit für Rückruf schaffen)
Hilfsmaßnahmen unterstützen
Erste Hilfe leisten
Weisungen der Polizei unbedingt befolgen