OrgaBek
Text gilt ab: 01.10.2020

5.   Anforderungsprofil und Ausbildung

5.1  

Zu Organisationsberatern werden in der Regel Beamtinnen und Beamte der 3. Qualifikationsebene bestellt, die folgende Anforderungen erfüllen:

5.1.1  

Praktische Erfahrung in der Rechtspflege, nach Möglichkeit bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft;

5.1.2  

überdurchschnittliche Beurteilungen insbesondere in den Merkmalen Arbeitseinsatz, Eigeninitiative und Selbstständigkeit, Organisationsfähigkeit, Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit Vorgesetzten, Verhalten nach außen sowie mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit;

5.1.3  

nach Möglichkeit Grundkenntnisse in Personal- und Haushaltswesen;

5.1.4  

Kenntnisse in der Informationstechnologie und ihrer Auswirkungen auf Arbeitsstrukturen und -prozesse; Bereitschaft zur Verwendung moderner Kommunikations- und Präsentationsmittel;

5.1.5  

Kommunikationsfähigkeit und nach Möglichkeit Führungserfahrung.

5.2  

Organisationsberater nehmen als Einführungsschulung an folgenden Ausbildungsmaßnahmen teil:

5.2.1  

REFA-Basis- und ausgewählte Vertiefungsseminare oder vergleichbare Ausbildungen;

5.2.2  

Grund- und Vertiefungsseminare zur Mitarbeiterführung;

5.2.3  

ausgewählte Seminare der Qualifizierungsoffensive II (u. a. aus der Informations- und Kommunikationstechnik);

5.2.4  

soweit möglich, geeignete Praktika und Hospitationen.