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Text gilt ab: 01.03.2016
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12-I

Ausstiegshilfen für Extremisten
(Bayerisches Aussteigerprogramm)

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, der Justiz, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 27. Januar 2016, Az. IE1-1334.10-35

(AllMBl. S. 35)


Ausstiegshilfen für Extremisten (Bayerisches Aussteigerprogramm)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
des Innern, für Bau und Verkehr, der Justiz,
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 27. Januar 2016, Az. IE1-1334.10-35,
4021-II-4189/2001, II/5-K 6541-3/67 143 und II5/6524.03-1/18
1Die konsequente Bekämpfung des Rechtsextremismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 2Der aktiven Aufklärungs- und Informationsarbeit sowie dem konsequenten Vorgehen gegen die von rechtsextremistisch motivierten Personen ausgehenden Gefahren und strafbaren Verhaltensweisen durch Verfassungsschutz, Polizei und Justiz kommt dabei eine maßgebliche Bedeutung zu. 3Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Präventionsarbeit ist es, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe vor allem junge Rechtsextremisten zum Ausstieg zu animieren und ihnen dazu konkrete Hilfen anzubieten. 4Insbesondere die zuständigen Behörden des Freistaats Bayern, die Bezirke, Landkreise und Gemeinden, die Schulen sowie die Agenturen für Arbeit in Bayern werden gebeten, im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten den Ausstieg ihnen bekannt gewordener aussteigewilliger Rechtsextremisten aktiv zu unterstützen.